Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Trocknung & Sanierung Florian Otte

1. Allgemeines

1.1 Es gilt deutsches Recht.

1.2 Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Eigene Bedingungen sind, soweit diese von unseren abweichen, unwirksam. Ihnen wird hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch nicht durch Schweigen oder durch unsere Lieferungen Vertragsinhalt.

1.3 An uns gerichtete Aufträge werden in der uns möglichen Ausführungsart bestätigt. Auftragsbestätigungen sind vom Auftraggeber sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich.

1.4 Änderungen sind unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Versäumnisse gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Firma Trocknung & Sanierung Florian Otte sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichnete Verträge oder durch Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich immer, auch wenn nicht besonders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten immer die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

3.2 Unsere Miet- und Dienstleitungsrechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Beanstandung kann nur innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.

3.3 Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3.4 Bei Nichtzahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden auf den Rechnungsbetrag Mahngebühren bzw. die zurzeit gültigen Bankzinsen berechnet.

3.5 Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

4. Leistungen der Firma Trocknung & Sanierung Florian Otte

4.1 Die Leistungen beschränken sich auf die in dem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Arbeiten.

4.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

4.3 Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktionen überprüft.

4.4 Vor Gebrauch erhält jeder Auftraggeber von uns eine genaue Einweisung für den Umgang mit den Geräten.

4.5 Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt.

4.6 Betriebsstörungen deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-, baupolizeiliche-, oder VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebene Nachteile und Schäden entbunden.

5.2 Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.3 Betriebsstörungen sind unverzüglich an uns in Textform zu melden.

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Gerätschaften so zu bedienen, wie es ihm erläutert wurde.

6. Haftung des Auftraggebers

6.1 Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirken von außen irgendwelcher Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten.

6.2 Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind.

6.3 Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen.

7. Haftung der Firma Trocknung & Sanierung Florian Otte

7.1 Irgendwelche Haftung der Firma Trocknung & Sanierung Florian Otte für den unverschuldeten Ausfall oder Beschädigung der gemieteten Geräte mit Zubehör oder für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen.

8. Rücktritt

8.1 Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftraggebers wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeiten des Auftraggebers berechtigen zum Rücktritt.

8.2 Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort des Betriebssitzes.

9.2 Für Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Helmstedt zuständig.